Das Sicherheitspaket von FISHERMAN-ANGELREISEN

Sichern Sie sich gegen Stornokosten durch Reiserücktritt vor der Reise ab. Mit dem Sicherheitspaket von Fisherman-Angelreisen haben Sie  sich gegen die häufigsten Risiken abgesichert! Buchen Sie das Sicherheitspaket am besten gleich mit!

Es gib zwei Varianten des Sicherheitspaketes, die nachfolgend beschrieben werden.

Sicherheitspaket / Gruppe

Bei diesem Paket ist jeder Reiseteilnehmer mit seinem anteiligen Reisepreis abgesichert. D.h., sollte er die Reise aus abgesichertem Grund (s.u.) nicht antreten können und deshalb die Reise vor dem Anreisedatum stornieren müssen, werden die dafür anfallenden Stornokosten für den betroffenen Reiseteilnehmer von Fisherman-Angelreisen übernommen. Die Reise findet mit den verbleibenden Teilnehmern wie geplant statt. Die Kosten für das Sicherheitspaket werden nicht erstattet.

Abgesicherte Rücktrittsgründe:

  • Plötzliche / unerwartete Erkrankung und dadurch hervorgerufene Reiseunfähigkeit des Reiseteilnehmers
  • Unfall und dadurch hervorgerufene des Reiseteilnehmers
  • Plötzliche / unerwartete Arbeitslosigkeit des Reiseteilnehmers
  • Sterbefall in der Familie des Reiseteilnehmers
  • Der Reiserücktritt muss schriftlich, vor dem in der Reisebestätigung aufgeführten Reiseantrittsdatum erfolgen!

Sicherheitspaket / Familie

Bei diesem Paket ist die reisende Familie (Eltern mit ihren leiblichen/adoptierten Kindern) mit dem vollen Reisepreis abgesichert. D.h., sollte sie die Reise aus abgesichertem Grund (s.u.) nicht antreten können und deshalb die Reise vor dem Anreisedatum stornieren müssen, werden die dafür anfallenden Stornokosten für die gesamte Reise von Fisherman-Angelreisen übernommen. Sofern ein Familienmitglied nicht reisen kann, Sie aber die Reise mit den verbleibenden Teilnehmern trotzdem antreten möchten, tritt die gleiche Regelung wie bei Gruppen in Kraft. Die Kosten für das Sicherheitspaket werden nicht erstattet.

Abgesicherte Rücktrittsgründe:

  • Plötzliche / unerwartete Erkrankung und dadurch hervorgerufene Reiseunfähigkeit eines Reiseteilnehmers.
  • Unfall und dadurch hervorgerufene Reiseunfähigkeit eines Reiseteilnehmers
  • Plötzliche / unerwartete Arbeitslosigkeit eines Elternteiles
  • Sterbefall in der Familie
  • Der Reiserücktritt muss schriftlich, vor dem in der Reisebestätigung aufgeführten Reiseantrittsdatum erfolgen!

Alle abgesicherten Rücktrittsgründe müssen bei Inanspruchnahme durch entsprechende Belege/Dokumente nachgewiesen werden (z.B. Attest vom Arzt, Bescheinigung vom Arbeitgeber bzw. Kündigungsschreiben, Sterbeurkunde etc..)